EU in the world
19. Vorschlag: Festlegung von Standards für Handels- und Investitionsbeziehungen innerhalb und außerhalb der EU
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Maßnahme 19(1) - Wahrung der multilateralen Handelsarchitektur
19.1) Aufrechterhaltung und Reformierung unserer multilateralen regelbasierten internationalen Handelsarchitektur und durch Partnerschaften mit gleichgesinnten Demokratien;
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Maßnahme 19(2) - EU-Rechtsvorschriften zu Normen für menschenwürdige Arbeit entlang der Wertschöpfungskette
19.2) Schaffung wirksamer und angemessener EU-Rechtsvorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass Standards für menschenwürdige Arbeit entlang der globalen Wertschöpfungsketten, einschließlich aller Produktions- und Lieferprozesse in der EU, uneingeschränkt angewandt werden und dass eingeführte Waren den qualitativen ethischen Standards, der nachhaltigen Entwicklung und den Menschenrechtsnormen, einschließlich der Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte, entsprechen, dass eine Zertifizierung von Erzeugnissen, die diesen Rechtsvorschriften entsprechen, angeboten wird und dass ein EU-weiter Dialogprozess angestoßen wird, der darauf abzielt, über die ökologischen und ethischen Auswirkungen politischer Veränderungen im internationalen Handel zu informieren und aufzuklären;
- Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest
- Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit
- Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt
- Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik
- Mitteilung über menschenwürdige Arbeit weltweit
- Überprüfung der EU-Politik für Handel und nachhaltige Entwicklung
- Strategischer Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Global Gateway
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Maßnahme 19(3) - Bekämpfung von Zwangs- und Kinderarbeit
19.3) Beschränkung der Einfuhr und des Verkaufs von Produkten aus Ländern, die Zwangs- und Kinderarbeit zulassen, eine regelmäßig aktualisierte schwarze Liste von Unternehmen und Förderung des Verbraucherbewusstseins in Bezug auf Kinderarbeit durch Informationen über offizielle EU-Kanäle;
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Maßnahme 19(4) - Durchsetzung von Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung in Freihandelsabkommen
19.4) Durchsetzung von Kapiteln über nachhaltige Entwicklung in EU-Freihandelsabkommen und entsprechendes Nachfassen, einschließlich der Möglichkeit eines auf Sanktionen beruhenden Mechanismus als letztes Mittel;
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Maßnahme 19(5) - Reform des Allgemeinen Präferenzsystems
19.5) Reform des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU, um strenge Konditionalitätsbestimmungen und wirksame und angemessene Überwachungs-, Berichterstattungs- und Dialogprozesse aufzunehmen und um dadurch die Auswirkungen des APS auf Handel, Menschenrechte und Entwicklung in Partnerländern mit Handelspräferenzen zu verbessern, die bei Nichteinhaltung der Vorschriften zurückgenommen werden müssen.