Education, culture, youth and sport
46. Vorschlag: Bildung
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Maßnahme 46(1) - Koordinierung der Bildungsprogramme in der EU
46.1) Koordinierung der verschiedenen Bildungsprogramme in der Europäischen Union unter Anerkennung der nationalen, regionalen und kommunalen Inhalte und Schaffung engerer Verknüpfungen zwischen den Bildungssystemen, u. a. durch die Organisation der Gleichwertigkeit von Diplomen. Es sollte ein zertifizierter Mindeststandard für die Lehre in den Kernfächern eingeführt werden, beginnend mit der Grundschule. Im Bildungsbereich, zumindest im Bereich der politischen Bildung, sollten gemeinsame Zuständigkeiten eingeführt werden und die Ausübung dieser Zuständigkeiten durch die EU darf nicht dazu führen, dass die Mitgliedstaaten an der Ausübung ihrer eigenen Aufgaben gehindert werden; Berufliche Abschlüsse und Ausbildungen sollten in allen EU-Mitgliedstaaten validiert und gegenseitig anerkannt werden. Die Europäische Union sollte sich auch für die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens sowie für die Jugendorganisationen, von denen es angeboten wird, und für Lernzeiten im Ausland einsetzen.
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Maßnahme 46(2) - Weiterentwicklung von zukunftssicherer Bildung und lebenslangem Lernen; Biologische Vielfalt als Pflichtschulfach
46.2) Entwicklung einer zukunftsfähigen Bildung und des lebenslangen Lernens in Europa – im Einklang mit dem Recht auf kostenlose Aus- und Weiterbildung am Arbeitsplatz für alle – mit Schwerpunkt auf folgenden Themen: Vermittlung politischer Kenntnisse über demokratische Prozesse sowie über die Werte der EU und die Geschichte Europas. Dies sollte als gemeinsames Modul für den Unterricht in allen Mitgliedstaaten entwickelt werden. Wirtschaftskenntnisse sollten ebenfalls verbessert werden, um ein besseres Verständnis für den europäischen Integrationsprozess zu schaffen. Digitale Kompetenzen. STEAM. Unternehmertum und Forschung. Verbesserung des kritischen Denkens. Die Medienkompetenz sollte gestärkt werden, um die Online-Sicherheit sicherzustellen und die Bürger in allen Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, selbständig zu beurteilen, ob eine Information vertrauenswürdig ist oder nicht, und Fake News zu erkennen, gleichzeitig aber auch die Möglichkeiten zu nutzen, die das Internet bietet. Dies sollte in der Grundschulbildung als spezieller Unterricht eingeführt und auch in anderen öffentlichen Räumen für Bürger aller Altersgruppen unter der Leitung einer von der EU eingerichteten speziellen Organisation angeboten werden, die sich auf bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten stützt. Die EU sollte sicherstellen, dass die zweckgebundenen Mittel von den Mitgliedstaaten für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Aufnahme von Soft Skills in die Lehrpläne aller Schulen. Unter Soft Skills versteht man: einander zuhören, den Dialog fördern, Resilienz, Verständnis, Respekt und Wertschätzung für andere, kritisches Denken, Selbststudium, neugierig bleiben, Ergebnisorientierung. Eröffnung der Möglichkeit für alle, etwas über ökologische Nachhaltigkeit und ihren Zusammenhang mit der Gesundheit zu lernen. Die biologische Vielfalt sollte als Pflichtfach in der Schule eingeführt werden. Diese Art der schulischen Bildung sollte mit spezifischen Fächern beginnen, die sich mit allen ökologischen Fragen befassen, und durch ein Finanzierungsprogramm geförderte Exkursionen umfassen, in deren Rahmen einschlägige Beispiele aus dem realen Leben gezeigt werden. Bekämpfung von Mobbing und Rassismus.
- Empfehlungen zu digitaler Bildung
- Empfehlung zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit
- Portal des europäischen Bildungsraums
- Europäische Hochschulstrategie
- Empfehlungen zu individuellen Lernkonten und Microcredentials
- Expertengruppe zum Wohlbefinden in der Schule
- Empfehlung zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit
- Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023
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Maßnahme 46(3) - Förderung der Ausbildung von Lehrkräften
46.3) Förderung der Ausbildung von Lehrkräften, damit sie von bewährten Verfahren lernen und innovative und kreative Lehrtechniken, z. B. praktische Aktivitäten, anwenden können, die die Entwicklung der Lehrmethoden widerspiegeln, wobei auch die aus der COVID-19-Pandemie und anderweitiger Krisen gezogenen Lehren berücksichtigt werden sollten sowie Förderung von Mobilitätsmöglichkeiten.
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Maßnahme 46(4) - Sicherstellung des Zugangs zu Hardware und Breitbandanbindung
46.4) Priorisierung des Zugangs zu Hardware und eines effizienten Breitbandanschlusses, um dem Bildungsbedarf von Kindern und Familien gerecht zu werden.
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Maßnahme 46(5) - Einrichtung einer EU-weiten Wissensplattform
46.5) Einrichtung einer Informationsplattform für einen EU-weiten Wissens- und Erfahrungsaustausch, die Informationen über transnationale Bildungs- und Ausbildungsgänge in der EU bündelt, Best-Practice-Beispiele vorstellt und den Bürgern die Möglichkeit bietet, neue Ideen für einen grenzüberschreitenden Austausch vorzustellen. Auf der Plattform sollten Lehrmaterial zu Klimawandel, Nachhaltigkeit, Umweltfragen und Digitalisierung sowie Informationen über bestehende Fachforen zu Schlüsselthemen verfügbar sein. – Dieses Material könnte zusammen mit einem Förderprogramm zur Verfügung gestellt werden, um die Nutzung und Umsetzung der Informationen auf der Plattform zu unterstützen.